Was tun, wenn Sie nach Abschluss des Verfahrens nicht mit der Entscheidung einverstanden sind?
- Eine interne Beschwerde bei der Verwaltung einreichen.
Wenden Sie sich an die betreffende Verwaltung, um die Gründe darzulegen, warum Sie nicht einverstanden sind, oder reichen Sie eine entsprechende administrative Beschwerde ein, wenn diese im Verfahren vorgesehen ist.
- Eine Beschwerde beim Ombudsmann einreichen.
Wenn Sie nach den vorangehenden Schritten bei der Verwaltung noch nicht mit der Entscheidung einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann der Wallonie un der Föderation Wallonie-Brussel einreichen.
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